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Oberarzt Dr. med. Andreas Wagner
Oberarzt Dr. med. Andreas Wagner

Leiter der Knochenbank

Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie, Handchirurgie, Spezielle Orthopädische Chirurgie, Physikalische Therapie, Chirotherapie


Sekretariat
Gabi Geier

Telefon:
036691 8-1439


Knochenbank

Besondere Leistungen

Der Lehrstuhl für Orthopädie der Friedrich-Schiller-Universität Jena am Waldkrankenhaus Eisenberg betreibt eine eigene Knochenbank. Als bisher einzige Klinik in Thüringen verfügen wir über die Erlaubnis nach §§ 20 b und c (Arzneimittelgesetz), die die Herstellung des „Arzneimittels Knochen“ rechtlich ermöglicht und das Betreiben einer solchen Knochenbank zulässt.

Die Leitung obliegt OA Dr. med. Andreas Wagner. Zusammen mit seinem Team stellt er sicher, dass zur Versorgung von Knochendefekten ausreichend Knochen zur Verfügung steht. Das Betreiben einer solchen Knochenbank ermöglicht die Übertragung von Knochen eines Menschen auf einen anderen, wie dies beispielsweise auch bei Blutkonserven erfolgt.

Vorteile der hauseigenen Knochenbank

Unfälle, Erkrankungen des Knochens und auch Lockerungen von künstlichen Gelenken können zu Defekten des Knochens führen, die im Rahmen von Revisionsoperationen aufgefüllt oder überbrückt werden müssen.

Die operative Rekonstruktion von Knochendefekten durch Auffüllung kann prinzipiell durch körpereigene, körperfremde menschliche oder auch tierische Knochentransplantation oder durch synthetische Knochenersatzstoffe erfolgen. Die im Hinblick auf die Einheilung des Transplantates als günstigstes Verfahren einzuschätzende eigene Knochenspende (Eigenspende, zum Beispiel durch eine Beckenkammspongiosa-Transplantation) wird vor allem durch die nur begrenzte Menge an verfügbarem Knochen limitiert und hat als weiteren Nachteil die zusätzlich notwendige  operative Freilegung am Spendeort (Beckenkamm).

Etabliertes Verfahren bei großen Knochendefekten

Auf Grund der limitierten Verfügbarkeit ist ein Ausweichen auf die nichteigene Knochentransplantation oder die Knochenersatzstoffe notwendig. Der Begriff „allogene Knochentransplantation“ beschreibt das Verfahren der Übertragung von Knochen eines Individuums auf ein anderes gleicher Art (also von Mensch zu Mensch). Diese ist gegenüber der artfremden (xenogenen) Transplantation (zum Beispiel vom Rind) abzugrenzen. Das hier entstehende verfahrensspezifische Infektionsrestrisiko, Probleme der Immunogenität und der Abstoßungsreaktion wie auch die generelle geringe Akzeptanz durch Empfänger und transplantierenden Arzt begrenzen den Einsatz xenogener Transplantate. In den letzten Jahrzehnten hat sich deshalb die allogene Knochentransplantation (Übertragung von Mensch zu Mensch) zu einem etablierten und essentiellen Bestandteil der Behandlung großer Knochendefekte entwickelt.


Als einzige Klinik Thüringens hat das Waldkrankenhaus Eisenberg die Erlaubnis für das Betreiben einer Kochenbank.

Als einzige Klinik Thüringens hat das Waldkrankenhaus Eisenberg die Erlaubnis für das Betreiben einer Kochenbank.

Qualitätssicherung

Zum Schutz des Empfängers wurden in Deutschland 1996 die „Richtlinien zum Führen einer Knochenbank“ veröffentlicht, deren Novellierung von 2001 bis heute die Grundlage des ärztlichen Handelns beim Führen einer Knochenbank bildet. In diesen Richtlinien sind anerkannte Forderungen zur Spenderauswahl, Qualitätssicherungsmaßnahmen und konkrete Handlungsanweisungen für einen möglichst sicheren Umgang mit Knochentransplantaten dargelegt. Entsprechend  der EG-Richtlinie 2004/23/EG wurden „... Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende ... Verarbeitung ... Verteilung von menschlichen Geweben …“ festgelegt, die wir beim Führen der klinikeigenen Knochenbank als Voraussetzung für die Erlaubnis nach §§ 20 b und c (Arzneimittelgesetz) nachweislich erfüllen. (Stand: November 2009).

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